
BERUFSQUALIFIKATION
AUSBILDUNG:
Mittlere Reife – Mittelschulabschluss – Abgeschlossene vierjährige medizinische Mittelschule – Berufsprofil Gesundheits- und Krankenpfleger für allgemeine Gesundheitspflege
BERUFSPRAKTIKUM:
Ableistung des obligatorischen, ehrenamtlichen Anerkennungspraktikums in Dauer von sechs Monaten an den Kliniken und Krankenhäusern als Voraussetzung zur Ablegung des Staatsexamens
STAATSEXAMEN:
Erfolgreicher Abschluss des Staatsexamens für Gesundheits- und Krakenpfleger/innen vor der Prüfungskommission des Gesundheitsministeriums.
BERUFSBERECHTIGUNG
Gültige Lizenz der Kammer der Gesundheits- und Krankenpfleger/innen und MTA/MFA
Die Voraussetzung für die Lizenzverlängerung ist die regelmäßige Teilnahme an Fortbildungsverantstaltungen
BERUFSBILD
Gesundheits- und Kraknekpfleger/innen arbeiten an Kliniken, Krankenhäusern
Stellenbeschreibung:
- Patientenaufnahme, -Bewachung und –Betreung
- eigenständige Grund- und Behandlungspflege
- Verabreichung der verordneten Therapie (oral, intravenös, subkutan, intramuskulär), Wechseln von Verbänden
- Überwachung von Vitalfunktionen
- Entnahme von biologischen Proben (Blut, Harn, Sputum, Abstrich usw.) und ihre Weiterleitung zu laboratorischen Untersuchungen
- Sorge für Patientenhygiene
- Assistenz bei ärztlichen Untersuchungen oder operativen Eingriffen
- Überwachung und Handhabung von medizinisch-technischen Geräten
- Teilnahme an äztlichen Visiten
- Erstellung von Pflegeplänen, Führung der medizinischen Dokumentation
MÖGLICHE WEITERBILDUNG:
Fachgesundheits- und –Krankenpfleger
AUSBILDUNG
Medizinische Fachhochschule in Dauer von drei Jahren
BERUFSPRAKTIKUM:
Ableistung des obligatorischen, ehrenamtlichen Anerkennungspraktikums in Dauer von sechs Monaten an den Kliniken und Krankenhäusern als Voraussetzung zur Ablegung des Staatsexamens
STAATSEXAMEN:
Erfolgreicher Abschluss des Staatsexamens für Fachgesundheits- und -Krakenpfleger/innen vor der Prüfungskommission des Gesundheitsministeriums.