BERUFSQUALIFIKATION
AUSBILDUNG:
Mittlere Reife – Mittelschulabschluss – Abgeschlossene vierjährige Mittelschule für Physiotherapie in Dauer von vier Jahren – Berufsprofil Physiotherapeut/in
BERUFSPRAKTIKUM:
Ableistung des obligatorischen, ehrenamtlichen Anerkennungspraktikums in Dauer von sechs Monaten an den Kliniken und Rehabilitationseinrichtungen als Voraussetzung zur Ablegung des Staatsexamens
STAATSEXAMEN:
Erfolgreicher Abschluss des Staatsexamens für Physiotherapeuten/in
vor der Prüfungskommission des Gesundheitsministeriums.
BERUFSBERECHTIGUNG
Gültige Lizenz der Kammer der Gesundheits- und Krankenpfleger/innen und MTA/MFA
Die Voraussetzung für die Lizenzverlängerung ist die regelmäßige Teilnahme an den Fortbildungsverantstaltungen
BERUFSBILD
Physiotherapeuten und Phisiotherapeutinnen behandeln vor allem Menschen, deren körperliche Bewegungsmöglichkeiten altersbedingt oder aufgrund einer Krankheit, Verletzung oder Behinderung eingeschränkt sind und helfen ihnen, Mobilität zu erhöhen, Schmerzen zu lindern und zu verhindern und die Dauerfolgen von Krankheiten und Verletzungen zu mildern. Sie führen auch vorbeugende Therapiemaßnahmen durch und verhindern die Entstehung von größeren gesundheitlichen Schäden. Die Rolle des Physiotherapeuten erstreckt sich auf die Verhinderung von Schmerzen und Erkrankungen des Bewegungsapparates durch die Belehrung von Menschen über die richtige Haltung und Bewegung.
WEITERBILDUNGSBERUF:
Fachphysiotherapeut/in
AUSBILDUNG
Medizinische Fachhochschule in Dauer von drei Jahren
BERUFSPRAKTIKUM:
Ableistung des obligatorischen, ehrenamtlichen Anerkennungspraktikums in Dauer von sechs Monaten an den Kliniken und Krankenhäusern als Voraussetzung zur Ablegung des Staatsexamens
STAATSEXAMEN:
Erfolgreicher Abschluss des Staatsexamens für Fachphysiotherapeuten/in vor der Prüfungskommission des Gesundheitsministeriums.