BERUFSQUALIFIKATION

AUSBILDUNG:

Mittlere Reife – Mittelschulabschluss – Abgeschlossene medizinische Mittelschule in Dauer von vier Jahren – Berufsprofil Gesundheits- und Krankenpfleger für Gynäkologie und Geburtshilfe oder Hebamme

BERUFSPRAKTIKUM:

Ableistung des obligatorischen, ehrenamtlichen Anerkennungspraktikums in Dauer von sechs Monaten an den Kliniken und Krankenhäusern als Voraussetzung zur Ablegung Ablegung des Staatsexamens

STAATSEXAMEN:

Erfolgreicher Abschluss des Staatsexamens für Gesundheits- und Krankenpfleger für Gynäkologie und Geburtshilfe oder Hebamme

vor der Prüfungskommission des Gesundheitsministeriums.

BERUFSBERECHTIGUNG

Gültige Lizenz der Kammer der Gesundheits- und Krankenpfleger/innen und MTA/MFA

Die Voraussetzung für die Lizenzverlängerung ist die regelmäßige Teilnahme an den Fortbildungsverantstaltungen

BERUFSBILD

  • Vorbereitung auf die Elternschaft, Vorbereitung auf die Geburt einschließlich Beratung bezüglich der Hygiene und Ernährung
  • Überwachung des psycho-physichen Zustandes der Gebärenden
  • Betreuung der Gebärenden und Überwachung von Fötus mit Hilfe geeignetet klinischer und technischer Mittel
  • Blutabnahme für Laboranalysen, Verabreichung der verordneten Therapie, der intravenösen Kanüle, Untersuchung von Gebärenden
  • Vorbereitung auf die Geburt
  • Hilfeleistung bei der Geburt, bei der Abwesendheit des Arztes Durchführung der Geburt, Durchführung des Scheidendammschnittes (wenn erforderlich)
  • Hilfeleistung bei verschiedenen ärztlichen Maßnahmen
  • Erste Pflege von Neugebornene, Beurteilung von Vitalzeichen und –Funktionen, Versorgung von Neugeborenen und Hilfeleistung in Notfällen
  • Versorgung von Wöchnerinnen, Überwachung des Zustandes der Mutter und Erteilung von Ratschlägen für die bestmögliche Pflege des Neugeborenen
  • Durchführung der ärztlich verordneten Maßnahmen
  • Führung der medizinischen Dokumentation

WEITERBILDUNGSBERUF:

Fachkrankenpfleger/in für Gynäkologie und Geburtshilfe oder Hebamme

AUSBILDUNG

Medizinische Fachhochschule in Dauer von drei Jahren

BERUFSPRAKTIKUM:

Ableistung des obligatorischen, ehrenamtlichen Anerkennungspraktikums in Dauer von sechs Monaten an den Kliniken und Krankenhäusern als Voraussetzung zur Ablegung des Staatsexamens

STAATSEXAMEN:

Erfolgreicher Abschluss des Staatsexamens für Fachgesundheits- und Krankenpfleger/innen für Gynäkologie und Geburtshilfe vor der Prüfungskommission des Gesundheitsministeriums.

    Ihre Angaben:

    Die zu besetzende Stelle: