
BERUFSQUALIFIKATION
AUSBILDUNG:
Mittlere Reife – Mittelschulabschluss – Abgeschlossene medizinische Mittelschule in Dauer von vier Jahren – Berufsprofil Gesundheits- und Krankenpfleger für Gynäkologie und Geburtshilfe oder Hebamme
BERUFSPRAKTIKUM:
Ableistung des obligatorischen, ehrenamtlichen Anerkennungspraktikums in Dauer von sechs Monaten an den Kliniken und Krankenhäusern als Voraussetzung zur Ablegung Ablegung des Staatsexamens
STAATSEXAMEN:
Erfolgreicher Abschluss des Staatsexamens für Gesundheits- und Krankenpfleger für Gynäkologie und Geburtshilfe oder Hebamme
vor der Prüfungskommission des Gesundheitsministeriums.
BERUFSBERECHTIGUNG
Gültige Lizenz der Kammer der Gesundheits- und Krankenpfleger/innen und MTA/MFA
Die Voraussetzung für die Lizenzverlängerung ist die regelmäßige Teilnahme an den Fortbildungsverantstaltungen
BERUFSBILD
- Vorbereitung auf die Elternschaft, Vorbereitung auf die Geburt einschließlich Beratung bezüglich der Hygiene und Ernährung
- Überwachung des psycho-physichen Zustandes der Gebärenden
- Betreuung der Gebärenden und Überwachung von Fötus mit Hilfe geeignetet klinischer und technischer Mittel
- Blutabnahme für Laboranalysen, Verabreichung der verordneten Therapie, der intravenösen Kanüle, Untersuchung von Gebärenden
- Vorbereitung auf die Geburt
- Hilfeleistung bei der Geburt, bei der Abwesendheit des Arztes Durchführung der Geburt, Durchführung des Scheidendammschnittes (wenn erforderlich)
- Hilfeleistung bei verschiedenen ärztlichen Maßnahmen
- Erste Pflege von Neugebornene, Beurteilung von Vitalzeichen und –Funktionen, Versorgung von Neugeborenen und Hilfeleistung in Notfällen
- Versorgung von Wöchnerinnen, Überwachung des Zustandes der Mutter und Erteilung von Ratschlägen für die bestmögliche Pflege des Neugeborenen
- Durchführung der ärztlich verordneten Maßnahmen
- Führung der medizinischen Dokumentation
WEITERBILDUNGSBERUF:
Fachkrankenpfleger/in für Gynäkologie und Geburtshilfe oder Hebamme
AUSBILDUNG
Medizinische Fachhochschule in Dauer von drei Jahren
BERUFSPRAKTIKUM:
Ableistung des obligatorischen, ehrenamtlichen Anerkennungspraktikums in Dauer von sechs Monaten an den Kliniken und Krankenhäusern als Voraussetzung zur Ablegung des Staatsexamens
STAATSEXAMEN:
Erfolgreicher Abschluss des Staatsexamens für Fachgesundheits- und Krankenpfleger/innen für Gynäkologie und Geburtshilfe vor der Prüfungskommission des Gesundheitsministeriums.